Infos für gesetzliche und private Patienten über Kosten für

Osteopathie und Naturheilverfahren

Ich bin mit meiner Osteopathie Praxis nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland zur „Ausübung der Heilkunde“ zugelassen. Vor einer Behandlung informiere ich Sie über die Kosten und Sie erhalten auf Wunsch  eine detaillierte Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist direkt an mich zu zahlen. 

 

Je nach Versicherung / Versicherungspolice können Sie jedoch Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen oder Osteopathie erstattet bekommen. Ebenso können Sie Kosten für Heilbehandlungen unter Umständen steuerlich absetzen. Hier sehen Sie ein paar Informationen zur  Übernahme von Aufwendungen für Heilpraktiker zusammengefasst. Für die Vollständigkeit/Richtigkeit/Aktualität dieser Angaben übernehme ich keine Gewähr. Falls Sie sich nicht sicher sind, was auf Sie zutrifft, sprechen Sie vor einer Behandlung kurz mit Ihrer Versicherung.

 

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, wenn das so vertraglich vereinbart ist. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer jeweiligen Police ab.

Beihilfe

Beihilfeberechtigte erhalten grundsätzlich Heilpraktiker-Leistungen erstattet. Allerdings können einige Behandlungsmethoden hier ausgeschlossen worden sein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen im Allgemeinen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen - erstatten also keine Leistungen von Heilpraktikern. Für Osteopathie können die Kosten aber von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, wenn bestimmte Kriterien zutreffen. Hier lohnt es sich also, sich bei Ihrer Krankenkasse über Satzungsleistungen zu informieren und darüber, welche von Ihrer Kasse gefordert werden. In der Regel benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden über osteopathische Behandlungen mit Diagnose. Daraufhin kann ich die Behandlung durchführen und Ihnen eine Rechnung erstellen, die Sie zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Kasse einreichen. Ich erfülle die Voraussetzungen, die gesetzliche Kassen an die Therapeuten stellen. Normalerweise werden die Behandlungen von Therapeuten erstattet, die einen Nachweis über 1350 Unterrichtseinheiten in Osteopathie nachweisen können und in einem Osteopathieverband sind, bzw die Voraussetzungen erfüllen, um in den Verband eintreten zu dürfen. 

Unter osteopathie.de/krankenkassenliste gibt es auch eine Liste mit Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen und in welcher Höhe. 

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

Diese Zusatzversicherung wird von einigen gesetzlichen und privaten Krankenkassen angeboten und ermöglicht die Abrechnung von Heilpraktiker-Leistungen. Hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe erfolgen.

 

Zu diesen Zusatzversicherungen noch zwei wichtige Hinweise:

  • Als Heilpraktikerin kann ich nicht direkt mit Versicherungen abrechnen, daher erhalten Patienten eine Rechnung nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Diese Rechnung kann zur Erstattung eingereicht werden.
  • Die von den Versicherungen zugrunde gelegten erstatten Sätze basieren auf der aktuell gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) - und das ist von 1985 (!).  Das GebüH ist für Heilpraktiker jedoch unverbindlich. Seit 1985 hat sich viel verändert, es kann also vorkommen, dass einzelne, modernere Behandlungsmethoden nicht im gewohnten Umfang bezuschusst werden.

Kosten für Heilpraktiker steuerlich absetzen

Kosten für Heilpraktiker können im Rahmen der Steuererklärung als Krankheitskosten nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) angesetzt werden. Das BFH-Urteil vom 6.4.1990 macht deutlich: Kosten "für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen" fallen unter die Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können. Von den Richtern wurden sogar die Berufsgruppen benannt, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen sind: Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychotherapeuten.

 

Nicht abzugsfähig sind jedoch Maßnahmen mit vorbeugendem Charakter oder der Gesundheit allgemein dienende Behandlungen,  z.B. Stärkungsmittel oder Vitamine.